5. Mose 1,16b
„... Richtet gerecht zwischen einem Mann und seinem Bruder und dem Fremdling..“
Seit dem 7. Oktober 2023, dem Tag des beispiellosen Terrorangriffs der Hamas auf Israel, befindet sich der jüdische Staat in einem Krieg gegen die Terrororganisation im Gazastreifen. Nach Beginn des Krieges wurde weltweit schnell eine schwere Anschuldigung laut: Israel begehe einen „Genozid“ an der palästinensischen Bevölkerung in Gaza. Dieser Vorwurf ist nicht nur juristisch hochbrisant, sondern auch moralisch aufgeladen. Um ihn verantwortungsvoll einordnen zu können, lohnt sich ein genauer Blick auf die rechtlichen Grundlagen und auf die Realität vor Ort.
Was ist ein Genozid?
Der Begriff „Genozid“ (Völkermord) ist völkerrechtlich klar definiert. Die UN-Völkermordkonvention von 1948 beschreibt darunter Handlungen, die mit der Absicht begangen werden, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu vernichten. Diese Absicht ist entscheidend, sie wird im Völkerrecht als „Dolus Specialis“ (spezielle Vernichtungsabsicht) bezeichnet, und ohne sie liegt laut UN-Völkermordkonvention (Artikel II) kein Genozid vor.
Mit anderen Worten: Es reicht nicht, dass Menschen in einem Konflikt sterben. Es muss nachweislich beabsichtigt sein, die betroffene Gruppe als solche zu zerstören, physisch, psychisch oder strukturell.
Die fünf Merkmale eines Völkermords
Die UN-Völkermordkonvention nennt fünf konkrete Handlungen, die nur als Völkermord gewertet werden, wenn sie mit Vernichtungsabsicht (Dolus Specialis) gegen eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe gerichtet sind:
● Tötung von Mitgliedern der Gruppe
Die vorsätzliche Tötung von Mitgliedern der definierten Gruppe.
● Verursachung schweren körperlichen oder seelischen Leids
Die vorsätzliche Tötung von Mitgliedern der definierten Gruppe.
● Lebensbedingungen, die auf Zerstörung abzielen
Etwa durch Nahrungsentzug, Vertreibung, mangelnde medizinische Versorgung.
● Maßnahmen zur Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe
Zwangssterilisationen oder der Einsatz anderer Mittel, die die Fortpflanzung unterbinden sollen.
● Gewaltsame Überführung von Kindern in eine andere Gruppe
Das heißt die systematische Entziehung und Integration von Kindern in eine andere Gemeinschaft.
Diese Kriterien sind international anerkannt und sie bilden die Grundlage jeder rechtlichen Bewertung. Ohne diese spezifischen Akte in Verbindung mit der Vernichtungsabsicht liegt nach UN-Definition kein Völkermord vor.
Einfach gesagt: Ein Völkermord liegt nur dann vor, wenn gezielte Handlungen mit der Absicht der vollständigen oder teilweisen Vernichtung einer ethnischen, religiösen oder nationalen Gruppe begangen werden.
Trifft das auf Israel zu?
Israel erfüllt keines dieser Kriterien, weder einzeln noch in Kombination.
Viele Menschen sehen das Leid der Bevölkerung in Gaza und fühlen sich moralisch verpflichtet, Stellung zu beziehen. Doch bei der Bewertung der Frage, ob ein Völkermord vorliegt, zählen nicht Gefühle, sondern überprüfbare Fakten. Schauen wir uns die fünf Punkte im Einzelnen an:
1. Töten mit Vernichtungsabsicht?
Israel führt einen Verteidigungskrieg gegen die Hamas, eine bewaffnete Terrororganisation, die am 7. Oktober 2023 ein beispielloses Massaker an israelischen Zivilisten verübte. Das Ziel Israels ist neben der Befreiung der Geiseln, die Zerschlagung dieser militärischen Infrastruktur, nicht die Auslöschung des palästinensischen Volkes. Zivile Opfer sind wie in jedem Krieg tragisch, aber sie sind nicht das Ziel, sondern eine Folge der Kriegsführung in dicht besiedelten Gebieten, in denen die Hamas ihre Kämpfer und Waffen gezielt in Wohnhäusern, Moscheen, Schulen und UN-Gebäuden verbirgt.
2. Schwere körperliche oder seelische Schäden?
Ja, es herrscht Krieg, und damit verbunden sind zwangsläufig Leid, Verletzungen und Traumata. Doch auch hier gilt: Krieg allein ist nicht gleich Genozid. Entscheidend ist, ob Israel dieses Leid absichtlich und systematisch zufügt, um eine ethnische Gruppe zu vernichten. Dafür gibt es keinerlei Beweise.
3. Lebensbedingungen zur Zerstörung?
Israel lässt regelmäßig humanitäre Hilfen nach Gaza, darunter Lebensmittel, Medikamente und Treibstoff und kooperiert mit internationalen Organisationen. In vielen Fällen wurde die Verteilung allerdings von der Hamas behindert oder kontrolliert. Die schwierige humanitäre Lage ist eine ernste Herausforderung, aber keine gezielte Maßnahme Israels zur Vernichtung einer Bevölkerung.
4. Maßnahmen zur Geburtenverhinderung?
Hier besteht keinerlei Anhaltspunkt. Im Gegenteil: Die palästinensische Geburtenrate gehört zu den höchsten weltweit. Es gibt keine Hinweise auf gezielte israelische Maßnahmen, die darauf abzielen, das Bevölkerungswachstum zu stoppen.
5. Gewaltvoller Kindertransfer?
Auch dieser Punkt trifft nicht zu. Es gibt keine glaubwürdigen Berichte über systematische Kindesentführungen durch Israel mit dem Ziel, diese Kinder in andere Bevölkerungsgruppen zu integrieren, wie es beispielsweise bei den Völkermorden in Ruanda oder Bosnien dokumentiert wurde.
Israel führt keinen Völkermord. Wer das behauptet, verhöhnt echte Völkermorde der Geschichte, von der Schoa bis Ruanda, und instrumentalisiert Leid, um einen Staat moralisch zu vernichten.
Was sagen internationale Gerichte?
Im Januar 2024 bestätigte der Internationale Gerichtshof in Den Haag, dass es keine Beweise für einen Völkermord Israels an der palästinensischen Bevölkerung gibt. Israel wurde zwar aufgefordert, Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung zu verstärken, doch dies ist in bewaffneten Konflikten ein üblicher Hinweis und kein Schuldspruch. Ein Genozid liegt laut IGH nicht vor. Sinngemäß heißt es dort:
„Der Staat Israel trifft alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen, um die Begehung aller in den Anwendungsbereich von Artikel II des Übereinkommens fallenden Handlungen zu verhindern...“
Konkret: Was sagt der Internationale Gerichtshof wirklich?
Ein zentraler Bezugspunkt in der öffentlichen Debatte ist das Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag. Im Januar 2024 veröffentlichte der IGH eine Entscheidung zu vorläufigen Maßnahmen im Fall Südafrika gegen Israel. Dabei ist wichtig zu verstehen, was der IGH gesagt hat und was nicht.
Kein Urteil über Völkermord
Zunächst stellt der Gerichtshof in Punkt 54 ausdrücklich klar:
„The Court considers that, in conformity with its consistent jurisprudence, at this stage of the proceedings, it is not required to ascertain whether any violations of Israel’s obligations under the Genocide Convention have occurred […].“ (IGH-Order vom 26.01.2024, Punkt 54)
Der Gerichtshof ist der Ansicht, dass es in Übereinstimmung mit seiner ständigen Rechtsprechung in diesem Stadium des Verfahrens nicht erforderlich ist, festzustellen, ob irgendwelche Verletzungen der Verpflichtungen Israels unter der Völkermordkonvention stattgefunden haben [...].
Mit anderen Worten: Der IGH hat zu diesem Zeitpunkt nicht entschieden, ob Israel gegen die Völkermordkonvention verstoßen hat. Er hat lediglich festgestellt, dass es sich um ein schwerwiegendes Verfahren handelt, das inhaltlich weiter geprüft werden muss.
Schutz plausibler Rechte – keine Schuldzuweisung
Zur Begründung seiner vorläufigen Maßnahmen führt der IGH weiter aus:
„In the Court’s view, the facts and circumstances mentioned above are sufficient to conclude that at least some of the rights claimed by South Africa and for which it is seeking protection are plausible. This is the case with respect to the right of the Palestinians in Gaza to be protected from acts of genocide and related prohibited acts under the Genocide Convention.“ (IGH-Order vom 26.01.2024, Punkt 54)
Nach Ansicht des Gerichtshofs reichen die oben genannten Tatsachen und Umstände aus, um zu dem Schluss zu kommen, dass zumindest einige der von Südafrika geltend gemachten Rechte, für die es Schutz begehrt, plausibel sind. Dies gilt für das Recht der Palästinenser in Gaza auf Schutz vor Völkermord und damit zusammenhängenden verbotenen Handlungen gemäß der Völkermordkonvention
Das bedeutet: Der Gerichtshof erkennt plausible Schutzrechte an, etwa das Recht der Palästinenser in Gaza auf Schutz vor Völkermord. Das ist keine Feststellung von Schuld, sondern eine Voraussetzung, um vorläufige Maßnahmen überhaupt anordnen zu können.
In Punkt 55 heißt es abschließend:
„Therefore, the Court considers that it is necessary to indicate certain provisional measures, in order to protect the above-mentioned plausible rights claimed by South Africa.“ (IGH-Order vom 26.01.2024, Punkt 55)
Der Gerichtshof hält es daher für erforderlich, bestimmte einstweilige Maßnahmen anzuordnen, um die von Südafrika geltend gemachten Rechte zu schützen.
Auch hier zeigt sich deutlich: Die Maßnahmen dienen dem vorbeugenden Schutz, nicht der Feststellung, dass Israel einen Völkermord begeht.
Wozu hat der IGH Israel verpflichtet?
Der IGH ordnete eine Reihe konkreter Maßnahmen an, die nicht als Schuldspruch, sondern als Vorsichtsmaßnahme zu verstehen sind. Israel wurde verpflichtet:
- alle Maßnahmen zu ergreifen, um Handlungen zu verhindern, die als völkermörderisch betrachtet werden könnten;
- sicherzustellen, dass das israelische Militär keine solchen Handlungen begeht;
- Anstiftung zum Völkermord zu verhindern und zu bestrafen;
- humanitäre Hilfe wirksam zu ermöglichen;
- Beweise nicht zu zerstören, sondern deren Erhalt zu sichern;
- innerhalb eines Monats einen Bericht über die Einhaltung dieser Anordnungen vorzulegen.
Diese Maßnahmen sind vorläufig und vorbeugend, üblich in solchen Verfahren, und bedeuten nicht, dass Israel bereits gegen internationales Recht verstoßen hat.
Eine klare Einordnung
Die Aussagen des IGH zeigen deutlich: Israel wurde nicht eines Völkermords beschuldigt oder überführt. Der IGH hat kein Urteil über Schuld oder Unschuld gefällt, sondern lediglich vorläufige Maßnahmen zum Schutz potenzieller Rechte angeordnet.
Diese Maßnahmen dienen der rechtlichen Absicherung im laufenden Verfahren, nicht der moralischen oder politischen Verurteilung Israels.
Wer aus diesem IGH-Beschluss ableitet, Israel begehe einen Völkermord, verdreht die Tatsachen oder hat das Urteil nicht gelesen.
Und die Zahlen der Opfer?
Unabhängige Untersuchungen legen nahe, dass ein erheblicher Anteil der Getöteten in Gaza bewaffnete Kämpfer sind, Schätzungen zufolge bis zu 50 %. Auch viele als „Kinder“ bezeichnete Opfer sind männliche Jugendliche im kampffähigen Alter, die von der Hamas gezielt rekrutiert wurden. Zudem zeigt der Vergleich mit anderen urbanen Konflikten, dass das Verhältnis zwischen zivilen und militärischen Opfern in Gaza trotz aller Härten vergleichsweise niedrig ist. Zahlreiche Analysen zeigen, dass Israel alles tut, um zivile Opfer zu vermeiden, sogar mehr als andere Armeen in vergleichbaren Konflikten. Bei urbaner Kriegsführung liegt das Verhältnis von getöteten Zivilisten zu Kombattanten oft bei 3:1, bei Israel ist es nahezu 1:1.
Zwischen Hilfe und Propaganda: Die Wahrheit über die Angriffe bei der Verteilung von Hilfsgütern
Im Chaos eines Krieges verschwimmen oft die Grenzen zwischen Bild und Wirklichkeit. Was als humanitäre Szene dargestellt wird, Menschen, die um Hilfsgüter ringen, wird in den sozialen Medien schnell zum moralischen Urteilsspruch: Israel habe wahllos auf hungrige Zivilisten geschossen.
Doch wer die Hintergründe nüchtern betrachtet, erkennt: Die Verteilung fand nicht nach Kriegsende statt, sondern in einem aktiven Gefechtsgebiet, unter akuter Bedrohung durch eine Terrororganisation, die systematisch zivile Räume für militärische Zwecke missbraucht.
Israel entschied sich dennoch, Hilfe zu ermöglichen, wohlwissend um das Risiko für Helfer wie Empfänger. Dass Israel dabei gezielt Menschen erschießt, die nach Brot greifen, ist nicht nur unbelegt, sondern widerspricht jeder militärischen Logik. Und dennoch hält sich dieser Vorwurf hartnäckig, nicht, weil er bewiesen wäre, sondern weil er ins gewünschte Narrativ passt.
Die Hamas hat ein Interesse daran, jede unabhängige Versorgung zu sabotieren. Seit Jahren zweigt sie Hilfsgüter ab, kontrolliert ihre Verteilung, verkauft sie sogar an die eigene Bevölkerung. Eine neutrale, israelisch ermöglichte Hilfeleistung untergräbt dieses System, und wird deshalb bekämpft.
Die eigentliche Gefahr ist nicht nur die Gewalt an sich, sondern die Geschwindigkeit, mit der sich gezielte Desinformation verbreitet, besonders, wenn sie das Bedürfnis stillt, Täter und Opfer scheinbar eindeutig benennen zu können. Doch die Realität ist komplexer. Und gerade im Krieg verdient sie einen klaren, ehrlichen Blick, denn das erste Opfer des Krieges ist die Wahrheit.
Warum bleibt der Genozid-Vorwurf trotzdem so präsent?
Der Begriff „Völkermord“ ist nicht nur juristisch, sondern auch emotional sehr mächtig. Er wird oft politisch oder aktivistisch verwendet, mit dem Ziel, internationale Aufmerksamkeit zu erregen oder Druck auszuüben. Manche Organisationen deuten dabei das Völkerrecht sehr weit aus, andere ignorieren die rechtlichen Definitionen ganz.
Nicht selten wird der Begriff genutzt, um Israel als Staat zu delegitimieren. Doch gerade aus Respekt gegenüber den Opfern tatsächlicher Völkermorde sollte mit diesem Begriff äußerst sorgfältig umgegangen werden.
Die Wahrheit spielt in vielen Debatten nur noch eine untergeordnete Rolle. Die Meinungen stehen oft längst fest, ungeachtet der Faktenlage. Belege sind dabei zweitrangig, differenzierte Einordnung gilt schnell als störend.
Was zählt, ist die Haltung und die scheint bei vielen eindeutig: gegen Israel. Nicht weil geprüft, verstanden oder hinterfragt wurde, sondern weil es ins Weltbild passt. Weil man sich auf der vermeintlich moralisch überlegenen Seite wähnt, selbst dann, wenn dies bedeutet, sich ungewollt mit den Zielen und Methoden einer Terrororganisation zu solidarisieren.
Fazit
Das Leid in Gaza ist real, so wie in jedem Krieg Leid real ist. Doch aus rechtlicher Sicht erfüllt der israelische Militäreinsatz keine der Voraussetzungen, die einen Völkermord im Sinne des internationalen Rechts begründen. Israel führt einen schwierigen Krieg gegen eine terroristische Organisation, die Zivilisten als menschliche Schutzschilde missbraucht, mit schwerwiegenden Konsequenzen für die Bevölkerung. Wer die Situation ehrlich und differenziert beurteilen will, sollte sich nicht von Schlagwörtern leiten lassen, sondern auf Grundlage von Fakten und Recht argumentieren. Wer das Gegenteil behauptet, ignoriert Recht, Fakten und Kontext, und das oft bewusst.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine juristische oder politische Stellungnahme. Er dient der sachlichen Information und Orientierung im Umgang mit einem hochkomplexen Thema.
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Gottes Segen Euch allen!
1. Thessalonicher 5,23
„Er selbst aber, der Gott des Friedens, heilige euch völlig; und vollständig möge euer Geist und Seele und Leib untadelig bewahrt werden bei der Ankunft unseres Herrn Jesus Christus!“
Amen und Amen