5. Mose 4,43
„Bezer in der Wüste im Land der Ebene für die Rubeniter, und Ramot in Gilead für die Gaditer, und Golan in Baschan für die Manassiter“
Jeremia 31,5
„Wieder wirst du Weinberge pflanzen an den Bergen Samarias; die Pflanzer werden pflanzen und die Früchte genießen“
Psalm 132,13
„Denn der Herr hat Zion erwählt, es gefällt ihm, dort zu wohnen“
Sacharja 9,5-6
„5 Aschkelon wird es sehen und sich fürchten, auch Gaza wird sich in großer Angst winden […] 6 Der König wird aus Gaza verschwinden“
Der Status des Westjordanlands, der Golanhöhen, Ostjerusalems und Gazas bleibt eines der zentralen Themen im Nahostkonflikt. Israel sieht sich oft dem Vorwurf der „Besetzung“ gegenüber und wird international für den Bau jüdischer Siedlungen in diesen Gebieten kritisiert. Doch das Verständnis über die Rechtslage ist komplex und historisch tief verwurzelt. Die Bibel und frühe internationale Vereinbarungen bieten eine Grundlage, die Israels Sicht auf diese Gebiete prägt. Dieser Beitrag beleuchtet die Geschichte und die aktuellen rechtlichen Debatten zu den „umstrittenen Gebieten“ sowie die Frage, ob die jüdischen Siedlungen dort wirklich illegal sind.
Warum verlässt Israel die „besetzten Gebiete“ nicht?
Israel wird oft vorgeworfen, palästinensisches Land zu „besetzen“. Die sogenannten „besetzten Gebiete“ umfassen die Golanhöhen, das Westjordanland (Judäa und Samaria), Ostjerusalem und Gaza (Gazastreifen), die Israel im Sechstagekrieg 1967 unter Kontrolle brachte. Seit 2005 zählt Gaza jedoch nicht mehr dazu, da Israel sich aus dem Gebiet zurückzog.
Die Bezeichnung „besetzte Gebiete“ vermittelt häufig den Eindruck, Israel habe palästinensisches Staatsgebiet annektiert.
„Annektieren“ bedeutet, ein Gebiet offiziell in das eigene Staatsgebiet einzugliedern, oft ohne Zustimmung des ursprünglichen Besitzers oder der dort lebenden Bevölkerung. Dabei übernimmt der Staat die volle Kontrolle und Verwaltung über dieses Gebiet, als wäre es schon immer Teil seines Territoriums gewesen.
Tatsächlich ist das Westjordanland jedoch kein palästinensischer Staat, sondern lediglich als solcher vorgesehen, was völkerrechtlich umstritten ist. Außerdem kam das Westjordanland nicht durch einen Angriffskrieg, sondern durch einen Verteidigungskrieg unter israelische Kontrolle. Eine neutralere Bezeichnung wäre „umstrittene Gebiete“, da die Legitimität der Ansprüche beider Seiten im Raum steht.
Die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) wurde 1994 im Rahmen der Oslo-Abkommen zwischen Israel und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) geschaffen. Ziel war es, den Palästinensern in Teilen des Westjordanlands und Gazas Selbstverwaltungsrechte zu gewähren, während gleichzeitig über einen endgültigen Status dieser Gebiete verhandelt werden sollte. Die Autonomiebehörde regiert heute einige Teile des Westjordanlands in begrenztem Umfang und ist für bestimmte Bereiche wie Bildung, Gesundheit und innere Sicherheit zuständig, jedoch ohne volle Souveränität über das gesamte Gebiet.
Da das Westjordanland völkerrechtlich nie einem palästinensischen Staat zugeschrieben wurde und Israel das Gebiet im Verteidigungskrieg 1967 unter Kontrolle brachte, bleibt sein Status umstritten. Die PA kann also nur in bestimmten Bereichen und Gebieten agieren, aber das Westjordanland ist rechtlich gesehen kein anerkannter palästinensischer Staat.
Historisch waren diese Gebiete ursprünglich für Israel vorgesehen, wie aus der San-Remo-Resolution und dem britischen Palästinamandat (1920/22) hervorgeht. Die UN schlug jedoch 1947 vor, dort neben Israel einen arabischen Staat zu gründen. Nach dem Unabhängigkeitskrieg 1948 annektierte Jordanien das Westjordanland. Israel erlangte es im Verteidigungskrieg 1967 gegen Jordanien zurück, und seither untersteht es israelischer Verwaltung.
Die UN-Resolution 242 fordert, sichere und anerkannte Grenzen zu verhandeln, setzt jedoch weder eine Frist für den Rückzug Israels noch besteht sie auf einem vollständigen Rückzug. Da es bis heute keine gesicherten Grenzen gibt, bleibt Israel aus seiner Sicht rechtmäßig im Westjordanland. Die Siedlungstätigkeit wird dort von Israel als völkerrechtlich legal betrachtet.
Ein Rückzug aus Gaza im Jahr 2005 diente als Test für das Konzept „Land für Frieden“. Doch statt Frieden brachte der Rückzug zunehmende Gewalt: Der Gazastreifen entwickelte sich zur Basis für Terror, von der aus regelmäßig Raketen auf Israel durch die Terror-Organisation Hamas und dem Palästinensischen Islamischen Dschihad (PIJ) abgefeuert werden. Diese Erfahrung stärkt die israelische Befürchtung, dass ein Rückzug aus dem Westjordanland ein ähnliches Szenario schaffen könnte. Gaza zeigt, dass ein Rückzug ohne nachhaltigen Frieden nur ein Machtvakuum schafft, das Terror-Organisationen wie die Hamas füllen können. Für Israel bedeutet das: Ein Rückzug ist nur dann sicher, wenn Frieden in den Herzen der Menschen verankert ist. Nur dann können sich politische Lösungen finden.
Sind die jüdischen Siedlungen in den umstrittenen Gebieten illegal?
Rechtsfragen im Nahen Osten sind komplex und oft von Eigeninteressen geprägt. Völkerrechtlich grundlegend sind die San-Remo-Resolution von 1920 und das britische Palästinamandat von 1922, welche Israel das Recht zusprachen, das Westjordanland zu besiedeln und dort einen eigenen Staat zu gründen – eine Verantwortung, die Großbritannien jedoch vor allem zugunsten eigener Interessen unter Churchill vernachlässigte.
Nach dem Zweiten Weltkrieg bestätigten die Vereinten Nationen als Nachfolgeorganisation des Völkerbundes das Mandatsrecht, das auch das Siedlungsrecht beinhaltete, was bis heute gilt. Dennoch haben spätere UN-Resolutionen den Siedlungsbau kritisiert. Solche Resolutionen sind jedoch nicht völkerrechtlich bindend (außer die des UN-Sicherheitsrats) und widersprechen dem ursprünglichen Mandatsrecht von San Remo und dem britischen Mandat. Israel argumentiert, dass das Westjordanland seit Ende des britischen Mandats nie Teil eines souveränen Staates war und daher auch nicht „besetzt“ sei; somit seien die Siedlungen nicht illegal.
Israel weist darauf hin, dass die meisten Siedlungsflächen entweder dem Staat gehören oder von Palästinensern rechtmäßig gekauft wurden. Dennoch entschied der Oberste Gerichtshof Israels 2012, dass einige Siedlungen auf palästinensischem Privatland errichtet wurden, was zur Räumung des Ortsteils Ulpana in Bet El führte.
In der Öffentlichkeit entsteht oft der Eindruck, Israel würde wahllos in „palästinensisches Staatsgebiet“ eindringen und neue Siedlungen errichten. Tatsächlich jedoch gibt es keinen palästinensischen Staat, und Israel behält die Souveränität über das Westjordanland, obwohl Teile unter palästinensischer Verwaltung stehen. Die sogenannten „Siedlungen“ sind meist bestehende Ortschaften, die über Jahrzehnte gewachsen sind und um Neubaugebiete erweitert werden – bei einem minimalen Flächenverbrauch, jedoch großer Symbolkraft.
Für viele Palästinenser erscheint es, als würde Israel das Gebiet, das ein zukünftiger Staat Palästina werden könnte, systematisch besiedeln. Diese Sorge ist jedoch emotional und steht oft im Widerspruch zu den Fakten. Außerdem steht dahinter die Absicht, einen künftigen Palästinenserstaat judenfrei zu halten. Doch warum sollte in einem palästinensischen Staat nicht auch Platz für Juden sein? Und warum unterstützt Europa ein solch diskriminierendes Vorhaben? Hier sind klare Bedingungen nötig.
Ein Palästinenserstaat ohne jüdische Bewohner wäre kaum umsetzbar, da etwa 700.000 Juden im Westjordanland und Ostjerusalem leben, viele davon seit Jahrzehnten. In einer Demokratie wie Israel wären Umsiedlungen dieser Größenordnung weder realistisch noch gerechtfertigt. Demokratische und freiheitliche Gesellschaften setzen auf das friedliche Zusammenleben. Wenn ein Palästinenserstaat europäische Unterstützung erhalten soll, müssen Lösungen auf Basis von Menschenwürde, Freiheitsrechten und demokratischen Werten gesucht werden.
Das Schlagwort von „illegalen Siedlungen“ ist auch die Grundlage für die globale BDS-Kampagne, die Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen gegen Israel fordert. Ziel ist es, israelische Produkte aus dem Westjordanland zu boykottieren, Investitionen abzuziehen und Sanktionen zu verhängen, um Israel wirtschaftlich zu schwächen. Solche Maßnahmen erinnern fatal an „Kauft nicht bei Juden“ aus der Zeit des Dritten Reichs und sind destruktiv, da sie einseitig Druck auf Israel ausüben und die palästinensische Verantwortung außer Acht lassen. Der ideologische Hintergrund von BDS ist deutlich antijüdisch und zeigt, wie tief der weltweite Antisemitismus in der Geschichte verankert ist.
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Gottes Segen Euch allen!
1. Thessalonicher 5,23
„Er selbst aber, der Gott des Friedens, heilige euch völlig; und vollständig möge euer Geist und Seele und Leib untadelig bewahrt werden bei der Ankunft unseres Herrn Jesus Christus!“
Amen und Amen